Tarife & Finanzierung

Wissen, womit man rechnen kann

FAQ’s

Hier erhalten Sie alle Informationen zu den Tarifen und der Finanzierung von Pflegeleistungen nach KLV und unseren Zusatzleistungen.

Pflegerische Leistungen nach KLV (Kranken-Leistungsverordnung) werden durch 3 «Zahler» finanziert. Die Vollkosten werden getragen durch die Krankenkasse, dem Klienten oder der Klientin und durch die Wohnsitzgemeinde oder den Wohnsitzkanton des Klienten oder der Klientin.

  • Kosten Krankenkasse für Pflegeleistungen nach KLV pro Stunde

    KLV Art. 7 a) Massnahmen der Abklärung und Beratung CHF 76.90

    KLV Art. 7 b) Massnahmen der Untersuchung und Behandlung CHF 63.00

    KLV Art. 7 c) Massnahmen der Grundpflege CHF 52.60

    Es gelten die Bestimmungen der Kranken-Leistungsverordnung


  • Restfinanzierung durch Gemeinde/Kanton

    Nach Abrechnung mit der Krankenkasse und der Patientenbeteiligung bleibt noch ein Restbetrag, bis unsere Vollkosten erreicht sind. Dieser Restbetrag wird durch die Restfinanzierung Ihrer Wohnsitzgemeinde im Kanton Luzern oder dem Kanton Nidwalden finanziert. Wir rechnen mit der Gemeinde oder dem Kanton direkt ab.

  • Zusatzleistung: Betreuung und Begleitung pro Stunde

    Betreuung und Begleitung pro Stunde CHF 60.00

    Die Kosten für die Betreuung und Begleitung sind durch den Klienten oder die Klientin selbst zu tragen. Diese Leistung ist auf bestehende Klienten oder Klientinnen der Spitex Instinkt beschränkt, welche bereits pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen beziehen.

  • Patientenbeteiligung für Pflegeleistungen nach KLV pro Tag

    Kosten nach kantonalen (LU & NW) Vorgaben pro Tag maximal CHF 15.35

    oder maximal 20 % des höchsten Pflegebetrages


  • Zusatzleistung: Hauswirtschaftliche Leistungen pro Stunde

    Hauswirtschaftliche Leistungen CHF 55.00

    Die Kosten für die Hauswirtschaft sind durch den Klienten oder die Klientin zu tragen. Bei einer Zusatzversicherung muss der Klient oder die Klientin selbst mit der Versicherung abrechnen. 


  • Zahlungsmodalitäten/Finanzierung

    Die Kosten der pflegerischen Leistungen nach KLV, welche grundversichert sind werden im TP-System (Tiers Payant) mit de Krankenkasse direkt abgerechnet. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse die Informationen zur Zahlung und je nach Vertrag werden Ihnen durch die Krankenkasse 10 % Selbstbehalt auf diesen Betrag in Rechnung gestellt. Es gelten die vertraglichen Bestimmungen Ihrer Grundversicherung.

    Ausnahme bilden Klientinnen und Klienten der CSS (und Untergruppen). Hier wird im TG-System (Tiers Garant) abgerechnet. Das bedeutet, der Klient oder die Klientin bezahlt die Rechnung der Krankenkasse voraus und erhält den Betrag dank unserem Rückforderungsbeleg wieder rückvergütet.

    Wir rechnen mit der Ärztekasse Kriens ab, daher erhalten Sie die Rechnung an den Klienten oder an die Klientin entsprechend von der Ärztekasse. Hauswirtschaftliche Leistungen und Leistungen aus Betreuung und Begleitung erscheinen ebenfalls auf der Rechnung der Patientenbeteiligung. Für Mahnungen und Eintreibungen gelten die Bestimmungen der Ärztekasse. Wenn Sie einen Mahnstopp wünschen, melden Sie sich bitte bei Spitex Instinkt unter buchhaltung@spitex-instinkt.ch oder unter 041 340 36 15.

    Unsere Zahlungsfristen betragen in der Regel 30 Tage.

Spitex Finanzierung einfach erklärt

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